BGH Urteil vom 06.11.13, AZ.: VIII ZR 416/12
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mieter bei Auszug aus einer gemieteteten Wohnung bunt gestrichene Wände in hellen, neutralen Farben streichen müssen. Während der Mietzeit kann der Mieter zwar selbst entscheiden,in welchen Farben er die Wände gestaltet aber zur Rückgabe der Wohnung müsse er diese jedoch in einer Farbe streichen „die für die meisten Mietinteressenten akzeptabel ist“. So der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.
Hintergrund:
In dem verhandelten Fall hatten die Mieter 2007 eine frisch renovierte Doppelhaushälfte gemietet und die Wände nach Einzug in kräftigem rot, gelb und blau gestrichen. Nach 2 Jahren Mietdauer hinterließen sie die Wohnung in diesem Zustand. Der Vermieter hat die Wände nach Rückgabe der Mieträume für ca. 3600,00 € weiß streichen lassen. Der Mieter muss nun für die entstandenen Kosten Schadenersatz leisten.